Bestandsverkauf

Versicherungsmakler verstorben: Was jetzt mit dem Bestand passieren muss

Versicherungsmakler verstorben: Was mit Maklerverträgen, Erlaubnis und Courtage passiert und welche Schritte Erben in den ersten Wochen gehen sollten.

Inhalt des Artikels

Ein Dienstagmorgen im März. Der Inhaber eines kleinen Maklerbüros bricht auf dem Weg ins Büro zusammen und stirbt am selben Tag. Er ist 61, betreut seit fast 30 Jahren rund 700 Kunden, die Nachfolge war für in drei Jahren geplant. Zwei Tage später steht seine Frau im Büro zwischen Regalen voller Ordner. Das Telefon klingelt, ein Kunde meldet einen Wasserschaden. Die Zugangsdaten zum Verwaltungsprogramm kannte nur ihr Mann.

Dieses Szenario ist erfunden. Es beschreibt aber eine Lage, auf die viele Einzelmaklerbüros nicht vorbereitet sind. Dieser Artikel zeigt Angehörigen, Erben und Vertretern, was nach dem Tod eines Versicherungsmaklers rechtlich passiert, welche Schritte in den ersten Wochen wichtig sind und warum ein geordneter Bestand jetzt über seinen Wert entscheidet.

Kurz beantwortet: Die ersten Schritte nach dem Tod eines Maklers

  1. Vorsorge prüfen: Gibt es einen Notfallordner, eine Vertretungsvereinbarung oder einen Testamentsvollstrecker?
  2. Beratung holen: Anwalt und Steuerberater früh einbinden, Vertretungsbefugnis klären
  3. Kunden informieren: Den Tod anzeigen und dringende Vorgänge sichern
  4. Versicherer und Pools informieren: Courtagevereinbarungen und Zugänge klären
  5. Bestand sichern und ordnen: Akten und Daten so aufbereiten, dass andere damit arbeiten können
  6. Nachfolge regeln: Einen Käufer oder Übernehmer für den Bestand finden

Was rechtlich passiert, wenn ein Versicherungsmakler stirbt

Für Einzelunternehmer hat der Tod unmittelbare Folgen für den Bestand.

Maklerverträge: Der Auftrag erlischt nach § 673 Satz 1 BGB im Zweifel mit dem Tod des Beauftragten, wenn der Maklervertrag nichts anderes regelt. Damit kann die Grundlage für die laufende Bestandscourtage entfallen.

Pflichten der Erben: § 673 Satz 2 BGB verpflichtet den Erben, den Tod dem Auftraggeber, hier also den Kunden, unverzüglich anzuzeigen. Ist mit einem Aufschub Gefahr verbunden, muss er dringende Geschäfte fortführen, bis die Kunden selbst vorsorgen können. Wie weit diese Pflicht reicht, wenn die Erben selbst keine Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung haben, sollten Sie mit einem Anwalt klären.

Erlaubnis: Die Erlaubnis nach § 34d GewO erlischt mit dem Tod. Die Erben dürfen Kunden ohne eigene Erlaubnis nicht beraten und keine Verträge vermitteln. Ob Angehörige den Betrieb über einen sachkundigen Stellvertreter fortführen können (§ 46 GewO), ist nicht eindeutig geklärt. Klären Sie das mit einem Anwalt und der zuständigen IHK.

Courtagevereinbarungen: Viele Courtagevereinbarungen geben dem Versicherer ein Kündigungsrecht, wenn die Erlaubnis wegfällt. Prüfen Sie die Vereinbarungen und nehmen Sie früh Kontakt mit den Versicherern und Pools auf.

Warum die ersten Wochen über den Wert des Bestands entscheiden

Ein Maklerbestand ist so viel wert wie die Kundenbeziehungen, die darin stecken. Diese Beziehungen geraten nach einem Todesfall schnell unter Druck:

  • Kunden erreichen niemanden. Wer einen Schaden melden oder eine Frist einhalten muss und keine Antwort bekommt, wendet sich bald an einen anderen Makler.
  • Der Bestand kann zurückfallen. Ohne Betreuer kann der Bestand an Versicherer oder Pools zurückfallen. Die Erben erhalten dafür in der Regel keine Vergütung.
  • Käufer sehen Risiko. Ein Bestand ohne Betreuung, ohne Überblick und mit Kundenakten nur auf Papier ist für Interessenten schwer zu prüfen und wird entsprechend niedriger bewertet.

Jede Woche ohne Überblick kostet deshalb Kunden und damit Wert, der den Erben später fehlt.

Die ersten Wochen: Checkliste für Angehörige und Erben

Vertretungsbefugnis klären

Wer im Namen des Büros handeln darf, hängt davon ab, ob es ein Testament, einen Testamentsvollstrecker oder mehrere Erben gibt. Lassen Sie das von einem Anwalt oder dem Nachlassgericht klären, bevor Verträge unterschrieben oder Daten weitergegeben werden.

Zugänge sichern

Verwaltungsprogramm, E-Mail-Postfach, Versichererportale und Telefonanlage sind meist an die Person des Maklers gebunden. Wenden Sie sich an die jeweiligen Anbieter. Sie verlangen in der Regel einen Nachweis, dass Sie berechtigt sind.

Kunden informieren

Ein kurzes, persönliches Schreiben an alle Kunden informiert über den Todesfall und schafft Vertrauen. Nennen Sie einen Ansprechpartner für dringende Fälle, etwa einen Kollegen mit eigener Erlaubnis, der vorübergehend unterstützt.

Versicherer und Pools informieren

Melden Sie den Todesfall den Versicherern und Pools, mit denen der Makler zusammengearbeitet hat. Fragen Sie, was mit Courtagevereinbarungen und laufenden Vorgängen passiert und welche Fristen gelten.

Bestand sichern und ordnen

Verschaffen Sie sich einen Überblick: Welche Kunden gibt es, welche Verträge bestehen, wo liegen die Unterlagen? Ohne diesen Überblick können weder Sie noch ein Vertreter oder Käufer handeln. Eine kompakte Übersicht der ersten Schritte finden Sie auf unserer Seite Notfall im Maklerbüro.

Warum ein geordneter Bestand im Notfall den Unterschied macht

In vielen Einzelbüros liegt das Wissen über den Bestand beim Inhaber selbst und in Kundenakten auf Papier, die nur er sortieren konnte. Fällt er aus, fehlen genau die Informationen, die jetzt gebraucht werden:

  • Für die Kundeninformation: eine vollständige Liste der Kunden mit Kontaktdaten
  • Für die Vertretung: schneller Zugriff auf Policen und Schriftwechsel, auch ohne Anwesenheit im Büro
  • Für den Verkauf: Kennzahlen und Unterlagen, die ein Käufer prüfen kann
  • Für den Datenschutz: die Möglichkeit, gezielt nur die Daten weiterzugeben, für die eine Rechtsgrundlage besteht

Ein digitaler, geordneter Bestand liefert all das. Kundenakten auf Papier liefern es erst nach Wochen manueller Arbeit, die Angehörige in dieser Situation kaum leisten können.

Der BestandsButler-Notfallservice

Für solche Situationen bieten wir einen Notfallservice an. Wir kommen kurzfristig ins Büro und schaffen die Grundlage, mit der Erben, Vertreter und Käufer arbeiten können:

  • Erstgespräch kurzfristig: Sie schildern die Lage, wir klären Umfang und nächste Schritte.
  • Digitalisierung vor Ort: Mit unserer mobilen Scanstation digitalisieren wir die Kundenakten direkt im Büro. Die Akten bleiben im Büro.
  • Altdaten übernehmen: Daten aus dem bisherigen Verwaltungsprogramm übernehmen wir, sobald der Zugang geklärt ist.
  • Bestand ordnen: Wir ordnen jedes Dokument Kunde und Vertrag zu. So entsteht ein Überblick über Kunden und Verträge.
  • Übergabe: Auf Wunsch überführen wir den Bestand in das System eines Nachfolgers oder Käufers. Danach löschen wir alle Daten und bestätigen das schriftlich.

Mit dem Auftraggeber, also den Erben oder einem Testamentsvollstrecker, schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Sie haben einen festen Ansprechpartner. Rechtsberatung leisten wir nicht, und den Verkauf des Bestands vermitteln wir nicht. Auf Wunsch stellen wir Kontakte her.

Vorsorge: Was Makler heute tun können

Die beste Hilfe im Notfall ist Vorsorge. Eine Vertretungsvereinbarung mit einem Kollegen, Vollmachten für eine Vertrauensperson, ein Notfallordner mit Zugängen und ein digital zugänglicher Bestand verhindern, dass Angehörige vor verschlossenen Systemen stehen. Wie Sie einen Notfallplan aufbauen, lesen Sie in unserem Artikel Bestandsübergabe an einen Nachfolger.

Fazit: Im Notfall zählt der Überblick

Nach dem Tod eines Versicherungsmaklers stehen Angehörige unter Druck, rechtlich wie emotional. Die Maklerverträge können erlöschen, die Erlaubnis entfällt, und Kunden suchen sich schnell neue Ansprechpartner. Wer in den ersten Wochen Vertretungsbefugnis klärt, Kunden und Versicherer informiert und den Bestand geordnet sichert, erhält den Wert des Lebenswerks so weit wie möglich.

Im Notfall erreichen Sie uns direkt über unsere Notfall-Hotline +49 37444 399547 oder per E-Mail an hello@bestandsbutler.de. Wir melden uns kurzfristig und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Lian Mansar
AutorLian MansarVersicherungsexperte · Stand: 14. Oktober 2026

Sprechen wir über Ihren Bestand

Unverbindlich, per Video oder Telefon. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag.

Erstgespräch vereinbaren
Erstgespräch vereinbaren