Notfall im Maklerbüro

Versicherungsmakler verstorben oder ausgefallen: So sichern Sie den Bestand

Krankheit oder Tod kommen ohne Vorwarnung. Dann stehen Angehörige zwischen Ordnern, die Zugänge kannte nur der Makler, und Kunden melden Schäden. Sie klären mit Ihren Beratern das Rechtliche. Das Sichern, Ordnen und Übergeben des Bestands übernehmen wir, kurzfristig und vor Ort.

Kurz beantwortet

Die ersten Schritte nach dem Tod eines Maklers

Die Schritte 1 bis 4 klären Sie mit Anwalt, Steuerberater und Versicherern. Ab Schritt 5 übernehmen wir.

Mit Ihren Beratern

  1. Vorsorge prüfen

    Gibt es einen Notfallordner, eine Vertretungsvereinbarung oder einen Testamentsvollstrecker?

  2. Beratung holen

    Anwalt und Steuerberater früh einbinden, Vertretungsbefugnis klären.

  3. Kunden informieren

    Den Tod anzeigen und dringende Vorgänge sichern.

  4. Versicherer und Pools informieren

    Courtagevereinbarungen und Zugänge klären.

Das übernehmen wir

  1. Bestand sichern und ordnen

    Wir digitalisieren die Kundenakten vor Ort, übernehmen die Altdaten und ordnen jedes Dokument Kunde und Vertrag zu.

  2. Nachfolge regeln

    Wir übergeben den geordneten Bestand ins System von Nachfolger oder Käufer. Den Käufer wählen Sie, auf Wunsch stellen wir Kontakte her.

So läuft unser Notfallservice

Rechtslage

Was rechtlich passiert, wenn ein Versicherungsmakler stirbt

Für Einzelunternehmer hat der Tod unmittelbare Folgen für den Bestand.

§ 673 Satz 1 BGB

Maklerverträge

Der Auftrag erlischt im Zweifel mit dem Tod des Beauftragten, wenn der Maklervertrag nichts anderes regelt. Damit kann die Grundlage für die laufende Bestandscourtage entfallen.

§ 673 Satz 2 BGB

Pflichten der Erben

Der Erbe muss den Tod den Kunden unverzüglich anzeigen. Droht Gefahr durch Aufschub, führt er dringende Geschäfte fort, bis die Kunden selbst vorsorgen können.

§ 34d und § 46 GewO

Erlaubnis

Die Erlaubnis erlischt mit dem Tod. Ohne eigene Erlaubnis dürfen Erben weder beraten noch vermitteln. Ob eine Fortführung über einen sachkundigen Stellvertreter möglich ist, ist nicht eindeutig geklärt.

Courtagevereinbarung

Courtage

Viele Vereinbarungen geben dem Versicherer ein Kündigungsrecht, wenn die Erlaubnis wegfällt. Prüfen Sie die Vereinbarungen und sprechen Sie früh mit Versicherern und Pools.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Einzelfall von Anwalt, Steuerberater und der zuständigen IHK prüfen.

Warum Zeit zählt

Warum die ersten Wochen über den Wert des Bestands entscheiden

Ein Maklerbestand ist so viel wert wie die Kundenbeziehungen, die darin stecken. Nach einem Todesfall geraten sie schnell unter Druck.

Ohne Überblick

  • Kunden erreichen niemanden.Wer einen Schaden melden oder eine Frist einhalten muss und keine Antwort bekommt, wendet sich bald an einen anderen Makler.
  • Der Bestand kann zurückfallen.Ohne Betreuer kann der Bestand an Versicherer oder Pools zurückfallen. Die Erben erhalten dafür in der Regel keine Vergütung.
  • Käufer sehen Risiko.Ohne Betreuung, ohne Überblick und mit Kundenakten nur auf Papier ist ein Bestand schwer zu prüfen und wird niedriger bewertet.

Mit geordnetem Bestand

  • KundeninformationEine vollständige Liste der Kunden mit Kontaktdaten.
  • VertretungSchneller Zugriff auf Policen und Schriftwechsel, auch ohne Anwesenheit im Büro.
  • VerkaufKennzahlen und Unterlagen, die ein Käufer prüfen kann.
  • DatenschutzGezielt nur die Daten weitergeben, für die eine Rechtsgrundlage besteht.

Jede Woche ohne Überblick kostet Kunden und damit Wert, der den Erben später fehlt.

Zum Abhaken

Checkliste für Angehörige und Erben

Die ersten Wochen Punkt für Punkt. Ihr Fortschritt bleibt auf diesem Gerät gespeichert.

Ausführlich im Ratgeber
0 von 5 erledigt

Unser Notfallservice

Diesen Teil übernehmen wir:
vom Aktenschrank zum übergabebereiten Bestand

Wir kommen kurzfristig ins Büro und schaffen die Grundlage, mit der Erben,
Vertreter und Käufer arbeiten können.

  1. Erstgespräch kurzfristigSie schildern die Lage, wir klären Umfang und nächste Schritte.
  2. Digitalisierung vor OrtMit unserer mobilen Scanstation direkt bei Ihnen. Die Kundenakten verlassen das Büro nicht.
  3. Altdaten übernehmenAus dem bisherigen Verwaltungsprogramm, sobald der Zugang geklärt ist.
  4. Bestand ordnenJedes Dokument Kunde und Vertrag zugeordnet. So entsteht der Überblick.
  5. ÜbergabeAuf Wunsch ins System von Nachfolger oder Käufer. Danach löschen wir alle Daten und bestätigen das schriftlich.

Unsere Zusagen

  • AuftragsverarbeitungVertrag mit den Erben oder dem Testamentsvollstrecker.
  • Ein fester AnsprechpartnerFür Angehörige, Vertreter und Käufer.
  • Keine Rechtsberatung, kein VerkaufAuf Wunsch stellen wir Kontakte her.

Häufige Fragen

Fragen nach dem Tod eines Maklers

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.

Was passiert mit dem Maklervertrag, wenn der Makler stirbt?

Der Auftrag erlischt nach § 673 Satz 1 BGB im Zweifel mit dem Tod des Beauftragten, wenn der Maklervertrag nichts anderes regelt. Damit kann die Grundlage für die laufende Bestandscourtage entfallen.

Was müssen die Erben eines Versicherungsmaklers tun?

Sie müssen den Tod den Kunden unverzüglich anzeigen (§ 673 Satz 2 BGB). Ist mit einem Aufschub Gefahr verbunden, führen sie dringende Geschäfte fort, bis die Kunden selbst vorsorgen können. Wie weit diese Pflicht ohne eigene Erlaubnis reicht, klären Sie mit einem Anwalt.

Dürfen Erben den Maklerbestand weiterführen?

Die Erlaubnis nach § 34d GewO erlischt mit dem Tod. Ohne eigene Erlaubnis dürfen Erben weder beraten noch vermitteln. Ob eine Fortführung über einen sachkundigen Stellvertreter nach § 46 GewO möglich ist, ist nicht eindeutig geklärt. Fragen Sie einen Anwalt und die zuständige IHK.

Was passiert mit der Courtage?

Viele Courtagevereinbarungen geben dem Versicherer ein Kündigungsrecht, wenn die Erlaubnis wegfällt. Ohne Betreuer kann der Bestand an Versicherer oder Pools zurückfallen, in der Regel ohne Vergütung für die Erben. Nehmen Sie deshalb früh Kontakt auf.

Wie schnell können Sie helfen?

Rufen Sie unsere Notfall-Hotline an: +49 37444 399547. Im Erstgespräch klären wir kurzfristig Umfang und nächste Schritte und kommen dann mit der mobilen Scanstation ins Büro. Die Kundenakten verlassen das Büro nicht.

Vorsorge

Noch kein Notfall? Was Makler heute tun können

Eine Vertretungsvereinbarung mit einem Kollegen, Vollmachten für eine Vertrauensperson, ein Notfallordner mit Zugängen und ein digital zugänglicher Bestand verhindern, dass Angehörige vor verschlossenen Systemen stehen.

So bauen Sie einen Notfallplan auf
Erstgespräch vereinbaren

Im Notfall zählt der Überblick.

Rufen Sie uns direkt an oder schreiben Sie an hello@bestandsbutler.de.

+49 37444 399547

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information. Sie stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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